Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende Preisnachlässe und Rabatte:
Papierlos-Nachlass: 5%
Kombinations-Nachlass |
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5% |
Nachlass bei Bestehen eines weiteren privaten Unfall- oder Hausratvertrages bei der Haftpflichtkasse |
10% |
Nachlass bei Bestehen von mindestens 1 privaten Unfall- und 1 Hausratvertrag bei der Haftpflichtkasse
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Personennachlass
Bei mehr als einer versicherten Person wird ein Personennachlass von 10 % gewährt. Die für die zweite (und weitere) zu versichernde(n) Person(en) geltenden Versicherungssummen müssen dem Gedanken der Unfallversicherung Rechnung tragen und dürfen nicht allein zum Zweck der Gewährung des Personennachlasses beantragt werden. Vor Abzug des Personenrabattes darf der niedrigste Beitrag pro Person nicht 15 % des höchsten Beitrages pro Person unterschreiten. Beispiel: Der höchste Beitrag pro Person beträgt 100,00 EUR. Der niedrigste Beitrag pro Person darf 15,00 EUR nicht unterschreiten. Der Personennachlass wird nur gewährt, wenn die zu versichernde(n) Person(en) in einer nachvollziehbaren verwandtschaftlichen Beziehung (bzw. in einer dieser vergleichbaren Beziehung) zum Versicherungsnehmer stehen.
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Ein(e) Lebenspartner(in) in häuslicher Gemeinschaft (polizeiliche Meldung!) wird dem Ehegatten gleichgestellt.
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Bei Vereinbarung der Leistungsstufe Komfortschutz Plus ist ein Beitragsnachlass von 10 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen,
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Bei Vereinbarung der Leistungsstufe Komfortschutz ist ein Beitragsnachlass von 20 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen,
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Bei Vereinbarung der Leistungsstufe Basisschutz ist ein Beitragsnachlass von 30 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen,
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Die Leistungen des Hilfe-Paketes sind nicht abhängig von der gewählten Leistungsstufe und unterliegen daher nicht dem Leistungsstufennachlass,
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Bei Bestehen einer privaten Haftpflicht- oder einer Hausratversicherung bei der Haftpflichtkasse ist ein Beitragsnachlass von 5 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen,
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Bei Bestehen von mindestens einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Hausratversicherung bei der Haftpflichtkasse ist ein Beitragsnachlass von 10 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen.