Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif "Vereinshaftpflicht" folgende Regelungen hinsichtlich der Versicherungssummen und Sublimits für das Haftpflichtrisiko des Vereins:
- Versicherungssummen
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A. und B. versicherte Schäden beträgt
siehe Versicherungsschein
- Sublimits
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023