Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif „Vereinshaftpflicht“ Folgendes hinsichtlich Vermögensschäden, die aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen resultieren:
Mitversichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten wegen Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen durch die Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Mitversichert ist hierbei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung externer Dienstleister.
Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des externen Dienstleisters und ihrer Betriebsangehörigen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten. Ferner sind nicht versichert Bußen, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023