Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Vereinshaftpflicht folgende Regelungen hinsichtlich des Abhandenkommens von Schlüsseln und Codekarten:
Eingeschlossen ist gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Die Versicherungssumme für Schäden dieserart ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023