Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif "Vereinshaftpflicht" folgende Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich Bewirtung:
Gemäß den unter Teil B. Ziff. 1. dieser Bedingungen genannten Voraussetzungen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Durchführung von satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023