Im Tarif Vereinshaftpflicht der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten hinsichtlich der vertragsrelevanten Bestimmungen folgende Regelungen:
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil D. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023