Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif "Vereinshaftpflicht" folgende Regelungen für mitversicherte Personen:
Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die persönliche gesetzliche Haftpflicht
- der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft;
- aller übrigen Mitglieder und Nichtmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins;
- der Arbeitnehmer des Vereins für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII handelt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
- Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023