Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Vereinshaftpflicht folgende Regelungen zur Nachhaftung:
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen des endgültigen und völligen Wegfalls des versicherten Risikos, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023