Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif "Vereinshaftpflicht" hinsichtlich der Jahresmaximierung Folgendes:
Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung. Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert. Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023