Im Tarif Hotel, Gastronomie, Diskotheken der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt Folgendes bezüglich des anwendbaren Rechts für die Vertragsauslegung:
Auf alle Rechtsstreitigkeiten, die Inhalt, Umfang oder Auslegung des vorliegenden Versicherungsvertrages sowie seine Rechtsgültigkeit insgesamt oder einzelner Bestimmungen betreffen, findet, auch soweit Versicherungsnehmer / mitversicherte Firmen im Ausland tangiert sind, ausschließlich deutsches Recht Anwendung und ist allein das Gericht des inländischen Sitzes des deutschen Versicherungsnehmers örtlich zuständig.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023