Im Tarif Hotel, Gastronomie, Diskotheken der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen für das Produkt-Haftpflichtrisiko:
- Gegenstand des Versicherungsschutzes / Allgemeines Produkt-Haftpflichtrisiko
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden gemäß
Ziff. 4. dieses Vertragsteils C., soweit diese durch vom Versicherungsnehmer
- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse,
- erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
verursacht wurden.
Dieser Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
- Versichertes Risiko
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.
- Versicherungsfall
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
- Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert sind - insoweit abweichend von Ziff. 1.1, Ziff. 7.3 und Ziff. 1.2 AHB – auf Sachmängeln beruhende gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldensunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind. Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich,
soweit es sich handelt um Personen- und Sachschäden
und die daraus entstandenen weiteren Schäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023