In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Hotel, Gastronomie und Diskotheken die folgenden Bestimmungen bezüglich des Ratenzuschlags:
Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %, bei vierteljährlicher Zahlweise 5 %.
- Versichertes Risiko
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023