Im Tarif Hotel, Gastronomie, Diskotheken der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen für Beginn und Dauer des Vertrages:
Beginn: siehe Angaben im Versicherungsschein;
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023