In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Hotels, Gastronomie und Diskotheken die folgenden Bestimmungen bezüglich Betriebseinstellung und Nachhaftung:
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023