In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Hotel, Gastronomie und Diskotheken die folgenden Bestimmungen zur Unternehmensbeschreibung:
siehe Versicherungsschein
Mitversichert sind Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen (z.B. Außendiensttätigkeiten, Auslieferung von Waren – jedoch keine Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o.ä.).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023