In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Hotel, Gastronomie und Diskotheken folgende Bestimmungen bezüglich Ansprüchen der Versicherungsnehmer untereinander:
Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 Abs. 2 AHB gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden.
Nicht versichert sind Mietsachschäden gemäß Vertragsteil A, Ziff. 7.12 dieser BBR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023