Im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten für Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes die folgenden Bestimmungen:
In Erweiterung zu A. 4. gilt die gesetzliche Haftpflicht
- des jeweiligen Sonder- und Teileigentümers aus dem Besitz und/oder der Vermietung des jeweiligen Sonder- und Teileigentums mitversichert.
- abweichend von Ziff. 7.4 in Verbindung mit Ziff. 7.5 AHB- der Wohnungseigentümer, Teileigentümer und Verwalter für Ansprüche untereinander mitversichert, sofern diese im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko stehen.
Zu B. Ziffer 2.1 und 2.2 gilt:
Versicherungsschutz besteht nur, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024