In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die nachfolgenden Bestimmungen für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge:
(1) Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers oder Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kfz-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
(2) Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
– nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kfz und Anhängern ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
– Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h;
– selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Gabelstapler mit nicht mehr als 20 km/h.
– nicht versicherungspflichtigen Kfz-Anhängern
die zur Wartung/Pflege der versicherten Gebäude/Grundstücke eingesetzt werden.
Hierfür gilt:
Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse in Ziffer 3.1 (2) und in Ziffer 4.3 (1) AHB.
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wenn der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit verletzt, gilt Ziff. 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
Kein Versicherungsschutz besteht für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Betriebsgrundstücken im Ausland eingesetzt werden, auch dann nicht, wenn Unternehmen im Ausland mitversichert sind.
Soweit Versicherungsschutz durch andere Versicherungen des Versicherungsnehmers oder des Geschädigten besteht, gehen diese Versicherungen vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024