In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Ausschlüsse vom Versicherungsschutz:
Ergänzend zu Ziff. 7.1 AHB sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024