Im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten folgende Bestimmungen zum Abhandenkommen von Sachen:
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von Sachen der Mieter, Wohnungseigentümern und Besuchern, sofern das Abhandenkommen die ursächlich zusammenhängende Folge eines Ereignisses ist, dass mit dem versicherten Risiko in räumlicher oder tätigkeitsbedingter Verbindung steht.
Die Versicherungssumme für Schäden dieserart ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 10.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung, sowie Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren.
Versicherungsschutz besteht nur, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024