In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt Folgendes: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
- des VN als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von 200.000 EUR je Bauvorhaben, sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Versicherungsschutz besteht für Bauvorhaben, welche nach Abschluss des Bauvorhabens zu privaten Zwecken durch den Versicherungsnehmer als auch zu gewerblichen Zwecken durch Dritte genutzt werden.
Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 25.000 EUR mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 4. AHB).
Schäden an Bauobjekten sind ausgeschlossen.
- des VN als Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben, sofern die Planung und/oder Bauleitung und/oder Bauausführung durch den Versicherungsnehmer erfolgt. Versicherungsschutz besteht für Bauvorhaben, welche nach Abschluss des Bauvorhabens zu privaten Zwecken durch den Versicherungsnehmer als auch zu gewerblichen Zwecken durch Dritte genutzt werden.
Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 4. AHB).
Schäden an Bauobjekten sind ausgeschlossen.
Zu 3.1.1 und 3.1.2 gilt:
- Mitversichert ist die
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024