Im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen für Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gegenständen:
- Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen, sofern diese im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko stehen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung, sowie Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren.
- Die Versicherungssumme für Schäden dieserart ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 10.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024