In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen für Sachschäden, die durch häusliche Abwässer verursacht werden:
Mitversichert sind – abweichend von 7.14.1 AHB – Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen (also keine industriellen und gewerblichen Abwässer) und Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024