Im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Anlagenrisiko):
Abweichend von A. 14 15. gelten die Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden gemäß den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden – Anlagenrisiko – für Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 10.000 Litern mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024