Im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten folgende Bestimmungen bezüglich des Umweltschadens-Risikos bzw. der Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme):
Abweichend von A. 15. ist versichert – sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind – das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 10.000 Litern pauschal mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024