Der Versicherungsschutz einer sog. Exzedentenversicherung stockt eine bereits vorhandene Versicherung (ggf. bei einem anderen Versicherer) um eine vereinbarte Versicherungssumme oder bestimmte Versicherungsleistungen zeitlich befristet auf.
Bei der Privaten Haftpflichtversicherung Haftpflichtkasse kann eine solche Exzedentenversicherung in der Privaten Haftpflichtversicherung vereinbart werden.
Der bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bestehende und im Versicherungsschein explizit
genannte Ursprungsvertrag geht diesem Exzedenten-Privathaftpflicht Versicherungsvertrag vor.
Besteht der Ursprungsvertrag nicht, nicht mehr oder ist er unwirksam, wird Versicherungsschutz
insoweit gewährt, als die Deckung über den im Versicherungsschein genannten Ursprungsvertrag hinausgehen würde.
Ausgeschlossen bleiben alle Risiken, welche vom Ursprungsvertrag gedeckt sein würden.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen vereinbarten Bestimmungen.
Im Tarif Einfach Komplett gilt eine beitragsfreie Exzedentendeckung bis zu 12 Monate.