Sofern eine versicherte Person beim Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad, Wohnmobil bis 4 t), das ihr von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht gilt in der Produktlinie PHV Einfach Komplett der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse folgendes: Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflicht-Versicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung entnommen werden kann.
Beispiel 1
Frau König leiht sich an den ersten Frühlingstagen das Cabrio ihrer Freundin aus. Da sie im Umgang mit dem fremden Fahrzeug noch nicht vertraut ist, streift sie beim Ausparken einen daneben geparkten Pkw. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung der Freundin reguliert diesen Schaden an dem geparkten Fahrzeug. Infolgedessen wird jedoch der Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft, sodass die Versicherungsbeiträge der Freundin von Frau König erhöht werden. Die Haftpflichtkasse übernimmt diesen Prämienschaden im Rahmen der PHV Einfach Komplett.
Beispiel 2
Da ihr eigener Wagen in der Werkstatt ist, leiht sich Frau Graf kurzfristig den Pkw ihrer Freundin aus, um zum Einkaufen zu fahren. An einer Ampel fährt sie infolge Unachtsamkeit einem vor ihr wartenden LKW hinten auf und beschädigt dessen Stoßstange. Der Blechschaden an dem LKW wird durch die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ihrer Freundin reguliert. Allerdings erfolgt sodann eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts seitens des Kfz-Versicherers. Für diesen Prämienschaden der Freundin von Frau Graf besteht Versicherungsschutz im Rahmen der PHV Einfach Komplett der Haftpflichtkasse.
Im Tarif Einfach Komplett gilt folgende Regelung zur Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen / Auto:
- Mitversichert ist – abweichend von A. III. und B. I. Ziff. 3. – der Schaden im Umfang von C. Ziff. 3.2, wenn eine versicherte Person beim erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges der in B. I. Ziff. 5.2 genannten Art (PKW, Kraftrad, Wohnmobil bis 4t), das ihr von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht.
- Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.