In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt:
Wenn Sie sich für den Papierlos-Nachlass entschieden haben, erhalten Sie unsere Schriftstücke ausschließlich per E-Mail. Teilen Sie uns bitte immer mit, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse ändert. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie alle unsere Schreiben erhalten.
Sollte uns von Ihnen eine alte oder fehlerhafte E-Mail-Adresse vorliegen, erfragen wir bei Ihnen Ihre aktuelle E-Mail- Adresse. Können wir Ihre aktuelle E-Mail-Adresse nicht ermitteln, senden wir Ihnen unsere Unterlagen per Post zu. Der Papierlos-Nachlass entfällt dadurch und Ihr Beitrag erhöht sich.
Voraussetzung für den Nachlass ist neben Ihrer gültigen E-Mail-Adresse auch Ihre folgende Einverständniserklärung:
Ich bin damit einverstanden, dass Schriftstücke der Haftpflichtkasse unverschlüsselt per E-Mail an mich gesendet werden. Mir ist bekannt, dass mit dem Versand per E-Mail Sicherheitsrisiken verbunden sein können. Zum Beispiel: Bekanntwerden der Daten durch Zugriff Dritter, Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsfehler, Übersendungsausfall. Die oben genannten Risiken akzeptiere ich und gestatte der Haftpflichtkasse VVaG ausdrücklich, Daten per E-Mail an mich zu senden. Ich verzichte darauf, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, die sich gegenüber der Haftpflichtkasse VVaG aus der Nutzung des E-Mail-Versandes mittelbar oder unmittelbar oder aus einem Ausfall der E-Mail-Nutzungsmöglichkeit ergeben können.
Diese Erklärung können Sie jederzeit in Textform (z.B. E-Mail, Brief, Fax) für die Zukunft widerrufen. Dadurch entfällt der Papierlos-Nachlass (10%) und Ihr Beitrag erhöht sich. Unsere Schreiben erhalten Sie dann künftig per Post.