In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt:
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Eine Übersicht der mitversicherten Leistungen finden Sie hier:
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden
1. aus Besitz und Führen von Wassersportfahrzeugen – z. B. privat genutzte eigene oder fremde Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote, Surfbretter (auch Windsurfbretter) sowie geliehene Segelboote. Ausgenommen sind eigene Segelboote und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren – auch Hilfs- oder Außenbordmotoren – oder Treibsätzen. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Schäden an den eigenen und fremden Fahrzeugen bzw. Surfbrettern bleiben ausgeschlossen;
2. aus Besitz und Führen von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen;
3. aus dem Besitz und Gebrauch von
- nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, Drohnen;
- versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
4. aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, Boards, Buggys und dergleichen;
5. aus dem Gebrauch von
-
nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
-
motorgetriebenen Kinderfahrzeugen, Rollstühlen, Golfwagen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumgeräten und sonstigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sowie Staplern mit nicht mehr als 20 km/h;
-
Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h.
6. Versichert ist – abweichend von A5-7.8- die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung
oder Vernichtung von über kommerzielle Car Sharing-Anbieter kurzzeitig gemietete Kraftfahrzeuge.
7. Versichert sind Schäden aus der Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox. Wandladestationen/Wallboxen sind Anlagen zur Stromversorgung von Elektrofahrrädern, -Rollern, -Scootern und Elektrokraftfahrzeugen (inkl. Hybrid). Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wandladestation/ Wallbox mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben wird. Die Installation durch einen Fachbetrieb ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der VN ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der VN ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.