Das Halten von Hunden gilt in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für gewöhnlich nicht mitversichert. In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung gilt allerdings die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Blinden- und Behindertenbegleithunden mitversichert.
Beispiel 1
Herr Richter ist blind und zur Bewältigung seiner alltäglichen Wege auf seinen Blindenhund angewiesen. Als dieser, aufgeschreckt durch einen lauten Knall, plötzlich losrennt, verliert Herr Richter das Haltegeschirr aus den Händen. Sein Hund bringt eine Passantin zu Fall, die sich hierbei verletzt. DieAnsprüche der Gestürzten sind im Rahmen der PHV Einfach Gut der Haftpflichtkasse versichert.
Beispiel 2
Herr Müller ist von Geburt an blind und wird deshalb regelmäßig von seinem Blindenhund Lucky begleitet. Gemeinsam mit Lucky besucht Herr Müller seinen Nachbarn. Beim gemütlichen Kaffeetrinken macht sich Lucky unbemerkt an dem Wohnzimmerteppich zu schaffen und knabbert diesen an. Die PHV Einfach Gut von Herrn Müller bei der Haftpflichtkasse setzt sich mit dem Nachbarn in Verbindung und kümmert sich um die Regulierung des Schadens.