Im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse wird sich in der
- Produktlinie PHV Einfach Gut bis 10.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Kindern und mitversicherten Personen nach § 828 BGB sowie § 827 BGB berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
- Für die Produktlinie PHV Einfach Besser gilt eine Erhöhung dieser Summe auf 500.000 EUR. Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
- Die Produktlinie PHV Einfach Komplett sichert alle Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab.
- Zudem sind in der Produktlinie Einfach Komplett eigene Schäden, die Ihnen durch
Ihre deliktunfähigen Enkelkinder entstehen bis zu einer Höhe von 1.000 EUR abgedeckt.
Beispiel
Der geistig behinderte Michael, der bei seinem Vater mitversichert ist, beschädigt beim Besuch bei Bekannten eine Glasvitrine im Wohnzimmer. Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gleicht den Schaden aus.
In teilweiser Abweichung von A. IV. Ziff. 12 beträgt die Höchstersatzleistung im Tarif Einfach Besser für Sach- und Vermögensschäden 500.000 EUR. Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.