In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt der Besitz und das Führen von Wassersportfahrzeugen (z. B. privat genutzte eigene oder fremde Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote, Surfbretter/Windsurfbretter sowie geliehene Segelboote) mitversichert.
Beispiel
Herr Tauber prallt bei einem Wendemanöver beim Windsurfen mit einem anderen Surfer zusammen. Der andere Surfer trägt eine Platzwunde davon und auch das fremde Sportgerät kommt zu Schaden. Der fremde Surfer fordert daraufhin Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Tauber bietet hierfür Deckung.