Unter Allmählichkeitsschäden in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse versteht man Sachschäden, die aufgrund der allmählichen Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub o. Ä.) entstehen.
Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen.
Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Eintritt des
Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen
bleiben Schäden an der Anlage selbst .
Beispiel
Frau Lüder ist Pflanzenliebhaberin und hat in ihrer Mietwohnung viele davon stehen. Erst beim Auszug bemerkt sie, dass wohl hin und wieder beim Gießen Wasser über den Rand der Untertöpfe getreten ist und dadurch an einigen Stellen das Parkett aufgequollen ist. Ihr Vermieter verlangt nun Schadenersatz, den ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse für sie prüft.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, der entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).