In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwendung folgender Kraftfahrzeuge ist mitversichert:
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
- motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
- auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Fahrzeuge ohne Rücksicht auf deren Höchstgeschwindigkeit
- Versichert ist – abweichend von A5-7.8- die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung
oder Vernichtung von über kommerzielle Car Sharing-Anbieter kurzzeitig gemietete Kraftfahrzeuge. - aus der Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox. Wandladestationen/Wallboxen sind
Anlagen zur Stromversorgung von Elektrofahrrädern, -Rollern, -Scootern und Elektrokraftfahrzeugen (inkl. Hybrid). Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wandladestation/ Wallbox mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben wird. Die Installation durch einen Fachbetrieb ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Beispiel
Beim Rasenmähen beschädigt Herr Neuner mit seinem Aufsitzrasenmäher den Pkw seines Nachbarn. Seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse reguliert berechtigte Reparaturkostenansprüche des Nachbarn.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen: