In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks mitversichert.
Beispiel
Der Flüssiggastank von Familie Krause explodiert mit einem riesigen Feuerball. Dabei kommt es zu einer Brandausbreitung auf den direkt angrenzenden Wald. Die Gemeinde fordert die Begleichung der Kosten für die Behebung der Waldbrandschäden und die Wiederaufforstung von dem Versicherungsnehmer. Dessen Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse gewährt Versicherungsschutz.