Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse umfasst auch die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (z. B. Mieter, Eigentümer)
- einer oder mehrerer Wohnungen innerhalb Europas
- eines Einfamilienhauses im Inland (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer)
- einer Ferienwohnung, eines Ferien- oder Wochenendhauses in Europa
- unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm (inklusive der Verpachtung); bzw. bis 20.000 qm Gesamtfläche & 20 qm Gebäude in den Tarifen Einfach Besser und Einfach Komplett.
oder die Vermietung von im Inland gelegenen Eigentumswohnungen.
Beispiel 1
Der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten auf dem Balkon von Frau Hofmann löst sich vom Geländer und beschädigt ein darunter geparktes Auto. Ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse begleicht den Schaden.
Beispiel 2
Herr Paul ist Mieter eines Einfamilienhauses. Per Mietvertrag wurde ihm auch die Streu- und Reinigungspflicht übertragen. Eines Morgens wird er durch einen Nachbarn unsanft geweckt, der auf dem Glatteis vor dem Haus gestürzt ist und sich dabei verletzt hat. Die Krankenkasse des Geschädigten fordert Regress von Herrn Paul, da er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Er muss, dank seiner Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse, nicht selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.
Beispiel 3
Einige der von Herrn Mai in der von ihm vermieteten Einliegerwohnung angebrachten Deckenplatten fallen herunter. Sie verletzen den Mieter und beschädigen außerdem einen Glastisch und den Fernseher des Mieters. Die Privathaftpflicht-Versicherung von Herrn Mai bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die Ansprüche des geschädigten Mieters.