Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für seine gesetzliche Haftpflicht als Privatperson und aus den Gefahren des täglichen Lebens.Hierzu zählt die Haftpflichtkasse auch mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder E-Mail, wie dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten.
Beispiel
Herr Scheider lädt während des Besuches bei einem Bekannten Informationen zu einer privaten Reise aus dem Internet auf dessen PC herunter – und dabei unbewusst auch einen Computer-Virus. Dieser legt den Computer des Bekannten für zwei Tage lahm. Die Privathaftpflicht- Versicherung der Haftpflichtkasse bietet Versicherungsschutz für den Schaden, der Herrn Scheider durch die Unachtsamkeit ihres Versicherungsnehmers entstanden ist.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen: BBR A. IV. Ziff. 8
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder E-Mail, wie dem Austausch, der Übermittlung
und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, auch wenn es sich handelt um Schäden aus
a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen, sowie
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche gegen den VN oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.