Als Radfahrer haftet der Versicherungsnehmer für durch ihn verschuldete Unfälle im Straßenverkehr. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und dem Gebrauch von Fahrrädern und Elektrofahrrädern (E-Bike und Pedelec) ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse mitversichert.
Mitversichert sind zudem auch in der Produktlinie PHV Einfach Komplett:
- Schäden an gemieteten E-Scootern bis 5.000 EUR bei einem SB von 150 EUR
- Beschädigung, Abhandenkommen, Verlust von gemieteten, geliehenen (Elekto-)Fahrrädern in Höhe von 5.000 EUR
Beispiel
Frau Lohrmann beabsichtigt, mit dem Fahrrad in eine Straße einzubiegen. Durch Unachtsamkeit bringt sie dabei den nachfolgenden Motorradfahrer zu Fall. Beim Sturz erleidet er schwere Verletzungen im Schulter- und Kniebereich, die letztlich zu einer weitgehenden andauernden Einschränkung seiner Mobilität führen. Um die Forderungen nach Schmerzensgeld und möglicherweise einer Invaliditätsrente kümmert sich die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse.