In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Grundsätzlich werden Kosten nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. Übersteigen allerdings die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Haftpflichtansprüche.
Beispiel 1
Herr Schneier verursacht mit dem Fahrrad einen schweren Verkehrsunfall. Berechtigte Haftpflichtansprüche: insgesamt 2,5 Mio. EUR bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 3 Mio. EUR. Die hohen Kosten in Höhe von insgesamt 850.000 EUR werden gem. Ziff. 6.4 AHB in voller Höhe geleistet.
Beispiel 2
Herr Billerbeck verursacht mit dem Fahrrad einen schweren Verkehrsunfall. Berechtigte Haftpflichtansprüche: insgesamt 6 Mio. EUR bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 3 Mio. EUR. Die Prozesskosten in Höhe von insgesamt 600.000 EUR werden in diesem Fall gem. Ziff. 6.5 AHB anteilig in Höhe von 300.000 EUR übernommen.