In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der erlaubten privaten Haltung von wilden Tieren in seinem Haushalt mitversichert. Hierzu zählen z. B. Spinnen, Skorpione oder Schlangen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass kein Haltungsverbot besteht. Versicherungsschutz besteht nur, soweit es sich nicht um den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere handelt.
Beispiel 1
Die Bartagamen-Echse des Herrn Burger entwischt aus dem Terrarium und klettert auf ein nebenstehendes Regal. Dort steht eine Vase, welche von der Echse herunter gestoßen wird und beim Aufprall eine Beschädigung im Parkett der Mietwohnung verursacht. Der Schaden ist im Rahmen der PHV Einfach Besser mitversichert.
Beispiel 2
Herr Sommer nimmt die Schlange seines Bekannten zur Urlaubspflege bei sich in der Wohnung auf, welche er mit zwei Kommilitonen im Rahmen einer Wohngemeinschaft bewohnt. Die Schlange kann sich aus dem mobilen Terrarium befreien und gelangt in das daneben liegende Zimmer der Mitbewohnerin. Deren dort lebender Hamster wird von der Schlange gefressen. Die PHV Einfach Besser der Haftpflichtkasse kümmert sich darum.
In teilweiser Abweichung im Tarif Einfach Besser von A. I. Ziff. 12 gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der erlaubten privaten Haltung und Hütung von wilden Tieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) in seinem Haushalt mitversichert, sofern hierfür kein Haltungsverbot besteht. Versicherungsschutz besteht nur, soweit es sich nicht um den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere handelt.