In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Der zum selbst genutzten Wohnobjekt (Postanschrift = private Anschrift des Versicherungsnehmers) gehörende Heizöltank mit unbegrenztem Fassungsvermögen ist mitversichert. Heizöltanks unterliegen der Gefährdungshaftung gemäß § 89 WHG (alt: § 22 WHG).
Neu ist der Verzicht auf Prüfpflicht bei oberirdischen Tanks bis 10.000 Liter Fassungsvermögen mit abgedeckt.
Für Heizöltanks beträgt die Entschädigungsleistung des Versicherers je Versicherungsfall 3 Mio. EUR.
Im Tarif PHV Einfach Komplett ist die Entschädigungsleistung des Versicherers auf die
Versicherungssumme begrenzt.
Beispiel 1
Der Heizöltank im Haus der Familie Bergmann wird undicht. Das auslaufende Heizöl droht das Grundwasser zu verseuchen. Die Aufwendungen zur Abwendung des Schadens werden im Rahmen der „vorgezogenen Rettungskosten“ von der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ersetzt.
Beispiel 2
Der Heizöltank im Haus von Herrn Schwab ist leck. Als er es bemerkt, handelt er sofort. Trotzdem kann er einen Gewässerschaden nicht abwenden. Herr Schwab hat Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse für seine gesetzliche Haftpflicht aus diesem Umweltschaden.