Die meisten Haftpflichtversicherer schließen zwar Mietsachschäden an Immobilien in zu privaten Zwecken gemieteten Räumen im Versicherungsschutz ein, allerdings werden üblicherweise Haftpflichtansprüche wegen Schäden infolge von Schimmelbildung ausgeschlossen. Auf diese Einschränkung des Versicherungsschutzes verzichtet die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.
Beispiel
Familie Kunze stellt fest, dass sich in einer Schlafzimmerecke ihrer gemieteten Wohnung ein Schimmelfleck gebildet hat. Sie informiert unverzüglich ihren Vermieter Herrn Glauburg, der seinerseits Schadenersatzansprüchegegenüber Familie Kunze stellt. Die Haftpflicht von Familie Kunze prüft, eventuell auch unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, ob die gegen sie gerichteten Haftpflichtansprüche ihres Vermieters wegen Schimmelbildung berechtigt sind. Die PHV Einfach wehrt ggf. unberechtigte Forderungen ab oder reguliert die schuldhaft von Familie Kunze verursachten Schimmelschäden an der Mietwohnung.