Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Sind die Folgen eines Unfalls so schwer, dass die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen stirbt, kommt eine Todesfallleistung zur Auszahlung. Die Todesfallleistung ist nicht generell vereinbart und muss daher individuell beantragt werden.