Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Die Unfallrente kann in der Unfall Einfach als gesonderte Leistung vereinbart werden. Zu einer Zahlung kommt es, wenn durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % entsteht. Die vereinbarte Summe wird in einem solchen Fall von der Haftpflichtkasse vom Unfalltag an lebenslang monatlich gezahlt.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen:
1. Wir zahlen die Unfallrente
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
2. Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 8.4 der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Voraussetzungen
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50%. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2. Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer 2.1.2.3.