Bei manchen Unfallverletzungen, besonders im Gesicht, können entstellende Narben zurückbleiben. Da Narben in aller Regel die körperliche Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen, kann aus der Invaliditätssumme keine Leistung hierfür erbracht werden.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Damit der Versicherte eine unfallbedingte Beeinträchtigung seines äußeren Erscheinungsbildes beheben lassen kann, ist der Kostenersatz für kosmetische Operationen mitversichert. Aufgrund verschiedener Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden für Zahnersatz nicht mehr die vollen Kosten übernommen. Um den Kunden hier zu schützen, sind im Rahmen der kosmetischen Operationen auch Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz natürlicher Zähne über den Versicherungsschutz der Unfall Einfach mitversichert.
Beispiel
Herrn Roths Tochter stürzt mit dem Fahrrad und schlägt sich dabei die Schneidezähne aus. Die kostenaufwendige Zahnbehandlung wird von der Krankenkasse nur im Rahmen der dort festgelegten Höchstbeträge erstattet. Den Restbetrag übernimmt die Unfall Einfach bis zum vereinbarten Betrag.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen:
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Voraussetzungen
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.