Ob ein Sonnenbrand oder ein Sonnenstich immer den Unfallbegriff erfüllt, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es wurde diskutiert, ob ein Sonnenbrand oder Sonnenstich als „plötzlich“ angesehen werden kann.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Um für einen solchen Fall Klarheit zu schaffen, wurde der Sonnenbrand bzw. der Sonnenstrich als Unfallursache in den Bedingungen zur Unfall Einfach aufgenommen.
Beispiel
Herr Roth macht an einem sonnigen Tag im Hochsommer einen Spaziergang auf dem nahegelegenen Berg. An eine Kopfbedeckung hatte er nicht gedacht. Nach ca. 3 Stunden merkt er, dass ihm schwindelig und übel wird. Er stürzt ohne Fremdeinwirkung oder Hindernis auf seinen rechten Arm, wobei er sich eine Ellenbogenfraktur zuzieht.