Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres sind grundsätzlich die Beitragssätze der Gefahrengruppe A zu verwenden. Diese erhöhen sich ab diesem Zeitpunkt um den Faktor 3. Für Neukunden erhöht sich der Faktor ab Vollendung des 70. Lebensjahres auf 4 und ab Vollendung des 75. Lebensjahres auf 4,5.
Der Neuabschluss ist bis zur Vollendung des 81. Lebensjahres möglich.