Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall vollstationär aufgenommen wurde, möchten die Eltern dieses unter Umständen für die Zeit im Krankenhaus und für eine eventuell bevorstehende Operation nicht allein lassen. Damit sich eine vertraute Person um das Kind kümmern kann, übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in). Hierfür wird je Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschuss gezahlt.
Beispiel
Der Sohn von Herrn Bleich erleidet einen Unfall und muss wegen einer komplizierten Armfraktur, die nur durch eine Operation behoben werden kann, vollstationär aufgenommen werden. Frau Bleich übernachtet bei dem Kind im Krankenhaus, damit es in einer solchen Situation einen vertrauten Menschen um sich hat.