Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Die Einstufung in diese Gefahrengruppe erfolgt für Frauen sowie für Männer, die
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sich in einer Berufsausbildung befinden
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kaufmännisch, verwaltend, planend, gestaltend, lehrend im Innen- oder Außendienst der Wirtschaft bzw. der Verwaltung (einschließlich Verwaltung in der Polizei, der Finanz- und Zollbehörden, der Justiz, der Feuerwehr)
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leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen (einschließlich aufsichtsführender Meister)
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im Verkauf, in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen (außer Rettungssanitäter, Tierärzte, Tierarzthelfer) tätig sind;
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Anlagen/Maschinen elektronisch steuern,
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keine berufliche Tätigkeit ausüben, wie z. B. Arbeitssuchende, Rentner, Pensionäre, Studenten (außer Sportstudenten).
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Inhaber und Beschäftigte von Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes (z.B. Köche).