Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Unfälle, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden, sind durch die AUB 2014 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das hätte zur Folge, dass ein Urlauber, der im Ausland von einem Krieg oder Bürgerkrieg während seines Urlaubs überrascht würde, in dieser gefährlichen Situation keinen Versicherungsschutz hätte. Das Risiko, in einem Urlaubsland von einem Krieg oder Bürgerkrieg überrascht zu werden, ist in vielen Ländern denkbar. Aus diesem Grund sind Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse in der Unfall Einfach dann versichert, wenn der Krieg während des Aufenthaltes der versicherten Person in dem betreffenden Land überraschend ausbricht. Der Versicherungsschutz besteht je nach Produktlinie in der Unfall Einfach für mindestens 21 Tage.